Elternbeiträge

Seit dem 1. August 2018 ist der Besuch einer Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung gebührenfrei. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche je nach Angebot der jeweiligen Kita und unabhängig davon, ob das Kind schon in einer Kindergartengruppe oder noch in einer Krippengruppe betreut wird. Von der Beitragsfreiheit umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, sofern diese zeitlich innerhalb einer täglichen individuellen Betreuungszeit von acht Stunden liegen.
Achtung! Der in § 12 KiTaG niedergelegte Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten wird durch die Regelungen zur Beitragsfreiheit nicht berührt. Es bleibt also dabei, dass sich dieser Anspruch grundsätzlich auf die Gruppenarbeit am Vormittag bezieht, die an fünf Tagen in der Woche jeweils vier Zeitstunden umfasst.

D.h. die Beitragsfreiheit besteht seit dem 1. 8. 2018 für bis zu acht Stunden, aber der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz besteht weiterhin für 4 Stunden am Tag.

Eltern zahlen bei uns monatlich eine Getränkepauschale von 9 Euro. Nehmen Kinder am Mittagstisch teil, zahlen Eltern im Kindergarten eine Pauschale von 70 Euro im Monat und in der Krippe eine Pauschale von 50 Euro im Monat.